Gut zu wissen:
Die Rückvergütung gilt für gebuchte Pauschalreisen, Mietwagen, Bahnfahrten (sofern sie Bestandteil einer Pauschalreise sind), Flugbuchungen (sofern sie Bestandteil einer Pauschalreise sind), Nur-Flug-Buchungen, Hotelübernachtungen, Ferienwohnungen und Schiffsreisen bzw. Kreuzfahrten. Eine Rückvergütung auf anfallende Steuern, Flughafen- und Kerosinzuschläge, sonstige Gebühren sowie Fährtickets ist ausgenommen.
Die Rückvergütung ist nicht an einen Mindestpreis gebunden und gilt für alle extend Kundinnen und extend Kunden und alle Mitreisenden. Der oder die Kontoinhaber:in muss mit dem oder der Reiseanmelder:in übereinstimmen.
Sechs Wochen nach Beginn der Reise überweisen wir die Rückvergütung auf das entsprechende Vorteilskonto. Die Gutschrift für Hotelbuchungen erfolgt spätestens 8 Wochen nach Reiseantritt.